Mitgliedsbeitrag pro Zählpunkt ab 2024
€ 12,00/Jahr/ZP gültig ab 01.01.2024
Einfach, transparent und fair - jedes EEG-Mitglied zahlt immer den gleichen Mitgliedsbeitrag pro Zählpunkt. Egal ob Privat oder Gewerbe, Bezug oder Einspeisung (Regional-Paket und Österreich-Paket inklusive).
Um nur € 12,00/Jahr/ZP regionalen Strom aus der EEG und Ökostrom aus dem Österreich-Paket beziehen oder in die EEG und/oder österreichweit einspeisen und von allen EEG-Vorteilen und dem Österreich-Paket profitieren.
Der Mitgliedsbeitrag wird pro Zählpunkt (immer erst ab Aktivierung bzw. Belieferungs- oder Einspeisemöglichkeit in die EEG und/oder das Österreich-Paket) automatisch von deinem Verrechnungskonto abgebucht.
Das EEG-Beitrittsmonat ist kostenlos!
Das erste Mitgliedsmonat-Monat ist geschenken. Mit dem Zeitpunkt der Aktivierung deines Zählpunktes (Belieferungs-/Einspeisezeitpunkt) schenken wir dir den Zählpunkt-Mitgliedsbeitrag für dieses erste Monat.
z.B.: Aktivierungszeitpunkt im Jänner = Mitgliedsbeitrag für Jänner geschenkt; Aktivierungszeitpunkt im Mai = Mitgliedsbeitrag für Mai geschenkt etc.
Jetzt mitmachen
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"EEG Premstätten" für Zählpunkte im Gebiet der Umspannwerke E317046-UM2, E310090-UM3
"EEG Steiermark" (Regional-Paket) für alle anderen Zählpunkte in der Steiermark und das Österreich-Paket sowieso für alle Zählpunkte in ganz Österreich.
AKTION: Österreich-Paket GRATIS für EEG-Mitglieder
Ab 2024 kannst du, als EEG-Mitglied (EEG Steiermark oder EEG Premstätten), kostenlos das Österreich-Paket aktivieren* und deinen Strom österreichweit verkaufen, verschenken und beziehen.
Die Registrierung für das Österreich-Paket ist ab sofort möglich, technisch (Umsetzung durch die Netzbetreiber österreichweit) voraussichtlich ab April 2024.
Freiwilliger Solidarbeitrag
Dein Beitrag (deine Spende) hilft direkt bei der Unterstützung von Bedürftigen im Fall von Stromarmut oder zur Umsetzung solidarischer, sozialer, nachhaltiger und klima-/umweltrelevanter Projekte. Danke.
Dein Mitgliedsbeitrag
Was passiert mit meinem Zählpunkt-Mitgliedsbeitrag?
Über deinen Mitgliedsbeitrag, den du pro Zählpunkt an die EEG bezahlst, werden Fixkosten der EEG (z.B. Bankspesen, Gebühren etc.) gedeckt, Rücklagen für gemeinschaftliche, soziale sowie klima- und umweltrelevante Investitionen aufgebaut und eine EEG-interne Stromkostenbremse geschaffen, die auf ordentliche Mitglieder (nur Anspruchsberechtigte der Stromkostenbremse des Bundes) aliquot (nach Bezugsvolumen in kWh) aufgeteilt wird, wenn beim Jahresabschluss am Ende ein Überschuss besteht.
Alle Mitglieder, ob ordentlich oder unterstützend, haben jederzeit Einsicht in die Geschäftsgebahrung (z.B. Rechnungen, Kosten und Zahlungen) der EEG. Bei Unterstützungszahlungen (siehe: "Ist das alles, was mit meinen Beiträgen passiert?"), die aufgrund von finanziellen oder sozialen Schwierigkeiten an Mitglieder geleistet werden, erfolgt keine Offenlegung des Unterstützungsbeziehers.
Wofür werden die Zählpunkt-Mitgliedsbeiträge noch verwendet?
Jeder Zählpunkt muss von der EEG angelegt und die jeweiligen Strombezugs- und Einspeisevolumen verwaltet und abgerechnet werden. Die Abrechnung wird, zur Wahrung der Transparenz, der Unabhängigkeit sowie um Fehlern und anderen Missverständnissen vorzubeugen, durch das lab10 collective eG, mit Sitz in 8020 Graz, nicht durch die EEG, durchgeführt und abgewickelt.
Das Anlegen und die laufende ordentliche Verwaltung der Zählpunkte innerhalb der EEG wird von der EEG selbst durchgeführt und somit als Vereinsleistung über die Zählpunkt-Mitgliedsbeiträge finanziert.
Die Kosten für die ordentliche Abwicklung der Abrechnungen und damit verbundenen Aufwände, IT-Kosten, Entwicklungs- und Servicekosten etc., wird über die Servicegebühr pro kWh (siehe Tarife) vom lab10 collective eG direkt bei deinem Strombezug/deiner Einspeisung abgerechnet und auf deiner Monatsabrechnung ausgewiesen.
Ist das alles, was mit meinen Beiträgen passiert?
Nein, mit deinen Beiträgen ermöglichst du noch viel mehr!
Zum Beispiel wird es immer die Möglichkeit geben, bei der EEG niederschwellig und für alle anonym (bis auf den EEG-Vorstand, da dieser die Freigabe unterschreiben muss), um Unterstützung anzusuchen, wenn sich ein Mitglied oder du dir den Strom oder andere lebensnotwendigen Grundkosten nicht mehr leisten kann/kannst.
Auch EEG-Klimaprojekte, wie z.B. die Begrünung und Beschattung versiegelter Flächen, die Errichtung von Versickerungslösungen (damit wir u.a. Überschwemmungen wie in den vergangenen Jahren eindämmen/reduzieren können) und weitere Vorhaben werden mit deinen Beiträgen möglich.
PV-/PVT-Anlagen- und Speichererrichtungen und -erweiterungen können ebenso durch deine Beiträge vorfinanziert werde, wenn z.B. ein Ausbau oder die Errichtung ökologisch, ökonomisch und sozial Sinn macht. Die EEG kann dich und allen anderen Mitgliedern hier finanziell mit Vorfinanzierungen unterstützen, solange es die Rücklagen der EEG zulassen.
Für jedes größere Vorhaben und jede Unterstützungsanfrage kannst du im EEG-Portal deine Zustimmung oder Ablehnung abgeben oder dich natürlich auch der Stimme enthalten. Der Vorstand gibt die jeweiligen Unterstützungen nur dann frei, wenn eine geforderte Anzahl/ein geforderter Prozentsatz an Zustimmungen erreicht ist und genug Rücklagen vorhanden sind.