In diesem Glossar sind jene Begriffe und Begrifflichkeiten angeführt, die grundsätzlich auf Ihrer Stromrechnung aufscheinen oder angeführt sein können.
Term | Definition |
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Blindleistung |
Die Blindleistung wird zum Aufbau von magnetischen Feldern (z.B. in Motoren, Transformatoren) oder elektrischen Feldern (z.B. in Kondensatoren) benötigt. Blindströme belasten die Stromnetze, daher wird der Blindstrom ab einer bestimmten Größe von einem eigens dafür ausgelegten Zähler gemessen und abgerechnet. Der Blindstrom ist Teil des Netznutzungsentgeltes.
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Elektrizitätsabgabe |
Eine bundesweit geregelte einheitliche Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie (pro kWh).
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Energie-Arbeitspreis | Der Energie-Arbeitspreis ist der Strompreis pro kWh, den du laut deines Energiebelieferungsvertrags an deinen Stromlieferanten bezahlst. |
Erneuerbaren-Förderbeitrag | Bei dem Erneuerbaren-Förderbeitrag handelt es sich um einen monatlichen Aufschlag sowie einen einheitlichen prozentuellen Aufschlag auf das Netznutzungsentgelt (NNE) und Netzverlustentgelt (NVE). Seit 2022 ersetzt der Erneuerbaren-Förderbeitrag (EAG) den Ökostromförderbeitrag. |
Erneuerbaren-Förderpauschale | Die Erneuerbaren-Förderpauschale ist neben dem Erneuerbaren-Förderbeitrag die zweite Finanzierungskomponente des Erneuerbaren-Fördersystems, dabei ist ein jährlicher Fixbetrag pro Zählpunkt von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern zu leisten. Seit 2022 ersetzt die Erneuerbaren-Förderpauschale (EAG) die Ökostrompauschale. |
Grundpreis | Der Grundpreis bezeichnet Grundkosten, die sich am Verbrauch orientieren und monatlich an den Stromlieferanten gezahlt werden. Du zahlst diese Kosten dafür, dass du vom Lieferanten Energie geliefert bekommen. |
Hoch- und Niedertarif | Hoch- und Niedertarife sind tageszeitlich unterschiedliche Tarife. Die genaue Festlegung der Tarifzeiten wird von der Regulierungsbehörde E-Control getroffen. Abkürzungen: HT = Hochtarif; NT = Niedertarif |
Netznutzung-Arbeitspreis |
Dieses Entgelt dient zur Erhaltung des Netzes und dem Ausbau an. Dieses wird pro Kilowattstunde abgerechnet und orientiert sich damit am Verbrauch.
Synonyme -
Netznutzungsarbeitspreis |
Netznutzungsentgelt | Das Netznutzungsentgelt wird vom Netzbetreiber verrechnet und dient der Abgeltung der Kosten für Errichtung, Ausbau, Instandhaltung und Betrieb des Netzsystems. Dieses Entgelt errechnet sich aus der mit dem Netzbetreiber vereinbarten bzw. tatsächlich in Anspruch genommenen Anschlussleistung für den jeweiligen Zählpunkt in kW. Abkürzungen: NNE = Netznutzungsebene; NVE = Netzverlustebene; NBL = Netzbereitstellungsleistung |
Netzverlustentgelt |
Beim Energietransport entstehen Netzverluste. Die Kosten für den Einkauf dieser Energie werden dem Netzbetreiber durch das Netzverlustentgelt abgegolten.
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Ökostromförderbeitrag | Bei dem Ökostromförderbeitrag handelt es sich um einen monatlichen Aufschlag sowie einen einheitlichen prozentuellen Aufschlag auf das Netznutzungsentgelt (NNE) und Netzverlustentgelt (NVE). 2022 wurde der Ökostromförderbeitrag durch den Erneuerbaren-Förderbeitrag ersetzt (EAG). Auf Ihrer Stromrechnung ist daher (für Abrechnungszeiträume ab dem Jahr 2022) der EAG Förderbeitrag (Abrechnung auf Monatsbasis), der EAG Förderbeitrag NN (Netznutzung) und der EAG Förderbeitrag NV (Netzverlust) statt des Ökostromförderbeitrags angegeben. |
Ökostrompauschale | Die Ökostrompauschale ist neben dem Ökostromförderbeitrag die zweite Finanzierungskomponente des Ökostromfördersystems, dabei ist ein jährlicher Fixbetrag pro Zählpunkt von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern zu leisten. 2022 wurde die Ökostrompauschale durch die Erneuerbaren-Förderpauschale ersetzt (EAG). Auf Ihrer Stromrechnung ist daher (für Abrechnungszeiträume ab dem Jahr 2022) die EAG Förderpauschale (Abrechnung auf Monatsbasis) statt der Ökostrompauschale angegeben. |
Umsatzsteuer | Falls nicht anders ausgewiesen, sind sämtliche Preisbestandteile umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer beträgt 20 Prozent. Es gibt auch Kosten/Vergütungen, die mit 0 Prozent Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer ausgewiesen werden (betrifft zumeist nur den Bereich der Einspeisevergütungen). |