In diesem Glossar sind jene Begriffe und Begrifflichkeiten angeführt, die grundsätzlich auf Ihrer Stromrechnung aufscheinen oder angeführt sein können.
Bei dem Erneuerbaren-Förderbeitrag handelt es sich um einen monatlichen Aufschlag sowie einen einheitlichen prozentuellen Aufschlag auf das Netznutzungsentgelt (NNE) und Netzverlustentgelt (NVE).
Seit 2022 ersetzt der Erneuerbaren-Förderbeitrag (EAG) den Ökostromförderbeitrag.
Die Erneuerbaren-Förderpauschale ist neben dem Erneuerbaren-Förderbeitrag die zweite Finanzierungskomponente des Erneuerbaren-Fördersystems, dabei ist ein jährlicher Fixbetrag pro Zählpunkt von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern zu leisten.
Seit 2022 ersetzt die Erneuerbaren-Förderpauschale (EAG) die Ökostrompauschale.