Bei dem Erneuerbaren-Förderbeitrag handelt es sich um einen monatlichen Aufschlag sowie einen einheitlichen prozentuellen Aufschlag auf das Netznutzungsentgelt (NNE) und Netzverlustentgelt (NVE).
Seit 2022 ersetzt der Erneuerbaren-Förderbeitrag (EAG) den Ökostromförderbeitrag.