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Ökostromförderbeitrag

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Ökostromförderbeitrag

Bei dem Ökostromförderbeitrag handelt es sich um einen monatlichen Aufschlag sowie einen einheitlichen prozentuellen Aufschlag auf das Netznutzungsentgelt (NNE) und Netzverlustentgelt (NVE).

2022 wurde der Ökostromförderbeitrag durch den Erneuerbaren-Förderbeitrag ersetzt (EAG). Auf Ihrer Stromrechnung ist daher (für Abrechnungszeiträume ab dem Jahr 2022) der EAG Förderbeitrag (Abrechnung auf Monatsbasis), der EAG Förderbeitrag NN (Netznutzung) und der EAG Förderbeitrag NV (Netzverlust) statt des Ökostromförderbeitrags angegeben.