Die Ökostrompauschale ist neben dem Ökostromförderbeitrag die zweite Finanzierungskomponente des Ökostromfördersystems, dabei ist ein jährlicher Fixbetrag pro Zählpunkt von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern zu leisten.
2022 wurde die Ökostrompauschale durch die Erneuerbaren-Förderpauschale ersetzt (EAG). Auf Ihrer Stromrechnung ist daher (für Abrechnungszeiträume ab dem Jahr 2022) die EAG Förderpauschale (Abrechnung auf Monatsbasis) statt der Ökostrompauschale angegeben.