WKÖ-Gewerbe und Handwerk begrüßt "Booster" für Photovoltaik-Anlagen
Presseaussendung: OTS0192 5 WI 0251 PWK0002 Do., 14. Dez. 2023; Branchen / Steuern / WKÖ / PV-Anlagen
Ab 1.1.2024 sind PV-Anlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 35 Kilowatt (kWp) von der Umsatzsteuer befreit.
Forderungen erfüllt: Umsatzsteuerbefreiung verleiht PV-Anlagen einen Schub - Beantragung nun konsumentenfreundlicher ausgestaltet